Aktuelle Informationen zum Studium
In Kiel können Sie sowohl Medizin als auch Zahnmedizin studieren. Darüber hinaus bietet die Medizinische Fakultät zusammen mit der CAU weitere Masterstudiengänge an, die mit der Medizin assoziiert sind.
Beide Studiengänge zeichnen sich durch eine für Kiel typische Art des Lernens und des Lehrens aus: Wir legen großen Wert auf eine persönliche Atmosphäre und das Lernen in der Gemeinschaft.
Wir werfen Studierende nicht hinein in ihr Studium, sondern begleiten und betreuen Sie während der gesamten Ausbildung, geben Hilfestellung und beraten.
Wichtig ist uns auch ein früher und konsequenter Praxisbezug der Ausbildung, damit aus Studierenden fähige Ärztinnen oder Zahnärzte werden. Und schließlich: Zeitgemäße Methoden der Ausbildung wie etwa E-Learning sind für uns selbstverständlich und wir entwickeln sie laufend weiter.
Aktuelle Information zur Semesterplanung aufgrund der Coronavirus-Pandemie:
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Coronavirus.
Hier gelangen Sie zur Informationsseite der CAU zum Coronavirus.
Der Unterricht am Patienten ist weiterhin ausgesetzt. Im Januar wird kein Präsenzunterricht am UKSH stattfinden. Das betrifft auch die Kurse im Skills Lab. Ausnahme: für Studierende, die für die M2-Prüfung angemeldet sind, finden Ersatzformate statt. Informationen erhalten diese Studierende in einer separaten E-Mail.
Wann dieser Unterricht wieder durchgeführt werden kann, ist momentan offen und hängt von den weiteren Entwicklungen der Pandemie ab. Das BP Allgemeinmedizin in den Lehrpraxen findet statt.
Für alle anderen Studierenden werden Präsenztermine nachgeholt, sobald die Regelungen des Landes, der Universität und des UKSH dies wieder erlauben. Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir es für unwahrscheinlich, dass dies vor der Klausurenwoche der Fall sein wird. Studierende, deren Blockpraktika nicht stattfinden konnten/können, werden neu eingeteilt.
Mündliche Promotionsprüfungen finden weiterhin nur als Videokonferenzen statt.Die Ausbildung der Studierenden im Praktischen Jahr wird fortgesetzt.
Beratungsangebote für Studierende und Studienanfänger*innern aufgrund der COVID-19-Pandemie
Ab dem 02.11.2020 steht allen Studierenden der CAU zusätzlich zum bereits bestehenden Angebot der verschiedenen Beratungsstellen ein ergänzender Beratungsservice zur Verfügung.
Diese Anlaufstelle bietet Unterstützung bei allgemeinen Fragen, die sich aus der durch die Corona-Pandemie veränderten Studiensituation ergeben - vertraulich, anonym und kostenfrei.
Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen rund ums Studieren in Zeiten von Corina sowie bei diesbezüglichen Herausforderungen gerne an Sandra Elstner unter selstner@uv.uni-kiel.de oder telefonisch unter 0431/ 880-5931.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Informationen zum Unterricht
Verhaltensregeln für digitale Lehrveranstaltungen, WS2020/21
Hochschulen-Corona-Verordnung ab 16.12.2020 (Stand: 16.12.2020)
Am 16.12.2020 wurde die neue Hochschulen-Coronaverordnung veröffentlicht.
Ergänzung zum Hygienekonzept (Stand: 04.11.2020)
Durch die Hochschulen-Coronaverordnung vom 31.10.2020 ist zusätzlich zu den bestehenden Hygienemaßnahmen in allen Lehrveranstaltungen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die bisherige Regelung, dass bei Einhalten des Mindestabstände an festen Sitzplätzen die Maske abgenommen werden darf, ist ausgesetzt.
Präsenzunterricht im Wintersemester 2020/2021 (Stand: Oktober 2020)
Im Wintersemetser 2020/2021 findet Präsenzunterricht in reduzierter Form statt. Nähere Informationen erhalten Sie in den OpenOLAT Kursen der jeweiligen Fächer. Änderungen sind aufgrund der Pandemie möglich.
Regeln für den Präsenzunterricht (Stand: Oktober 2020)
Bitte seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erscheinen Sie nur zu Präsenzveranstaltungen, wenn Sie symptomfrei sind!
Wenn Sie Symptome haben, melden Sie sich bitte direkt bei der durchführenden Einrichtung ab. Die Kontaktdaten finden Sie in den OpenOLAT-Kursen der Fächer und in den Veranstaltungsordnungen. Die Einrichtungen werden versuchen Ihnen bei Überschreiten der Fehltermine aufgrund von einschlägigen Krankheitssymptomen bzw. einer Erkrankung ein Nachholen versäumter Termine zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, ggf. in einem folgenden Semester.
Bei Fragen können Sie sich auch an die Mitarbeiter*innen im Studiendekant wenden.
Fehlzeitenregelung im Wintersemester 2020/2021 (Stand: Oktober 2020)
Auch im Wintersemester 2020/2021 bleibt die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen bestehen. Wie die Anwesenheit geprüft wird, unterscheidet sich je nach Durchführungsform der Lehrveranstaltungen. Bitte informieren Sie sich selbständig über die Regelungen in den OpenOLAT-Kursen der von Ihnen belegten Fächer.
Infomationen zur Einreise aus inländischen Hochinzidenzgebieten (Stand 14.10.2020)
Seit dem 09. Oktober 2020 gibt es Einschränkungen bei Einreisen aus inländischen Hochinzidenzgebieten zu touristischen Zwecken. Famulanten und Studierende sind daher von den Beschränkungen nicht betroffen. Zur Imformationsseite des Landes Schleswig-Holstein gelangen Sie hier.
Auszug: Die Regelung der Quarantäne-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein, wonach sich Einreisende aus inländischen Risikogebieten 14 Tage in Quarantäne begeben müssen und diese nur durch Vorlage von zwei negativen Corona-Tests verkürzen können (§ 1 Abs. 5), entfaltet keine Wirkung mehr, da das Land Schleswig-Holstein seit Mittwoch, 7. Oktober keine inländischen Risikogebiete mehr ausweist. (Stand 14.10.2020)
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die geltenden Bestimmungen.
Praktisches Jahr
Allgemeine Information
Das Praktische Jahr stellt keinen Präsenzunterricht an der Universität im eigentlichen Sinne dar, PJ'ler sind zur ärztlichen Ausbildung in Kliniken tätig. "Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen" (ÄApprO §3 Absatz 4). PJ-Studierende werden somit wie Ärzte eingesetzt. Das Verbot des Präsenzunterrichts greift nicht.
Quarantänezeiten werden nicht auf die Fehlzeiten angerechnet.
Studierende, die von ausfallender Kinderbetreuung betroffen sind, nehmen bitte Kontakt mit zum zuständigen Ansprechpartner in der Klinik auf.
Den PJ'lern am UKSH leitet das Studiendekanat seit März die Informationen "Aktuelles zu SARS-CoV-2" des Vorstandes weiter.
PJ im Ausland (Stand: November 2020)
Bitte beachten Sie, dass das Infektionsgeschehen weiterhin sehr dynamisch ist. Die Entscheidng ins Ausland zu gehen und/oder das Tertial zu splitten sollte weiterhin wohl überlegt sein.
Sollte der Antritt des geplanten Auslandstertials aufgrund von z.B. Reisebeschränkungen oder Absage seitens der aufnehmenden Klinik kurzfristig nicht möglich sein, besteht außerhalb der Umbuchungsfristen im PJ-Portal kein Anrecht auf Umbuchung auf einen Platz im Inland. Wir werden versuchen, Ihnen einen Platz an den Kliniken und Lehrkrankenhäusern der CAU zur Verfügung zu stellen, können das jedoch nicht garantieren.
Weiterhin gilt: Quarantänezeiten, die ggf. bei der Ein- und Ausreise entstehen, werden als Fehlzeichen angerechnet.
Bitte informieren Sie sich zu den geltenden Bestimmungen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Update zur Fehlzeitenregelung in gesplitteten Tertialen (Stand: 17.11.2020)
Das Landesprüfungsamt hat folgende Regelungen zu den Fehlzeiten in gesplitteten Tertialen getroffen, die ab sofort gilt:
Bei geteilten Ausbildungsabschnitten gem. § 3 ÄApprO sind Fehlzeiten von 5 Tagen möglich. Die 5 Tage ergeben sich aus den Bestimmungen zu den Fehlzeiten aus
§ 3 Abs. 3 ÄApprO. Hier darf es sich aber zwingend nur um objektiv nicht vermeidbare Fehlzeiten handeln, die sich aus Krankheit, Kinderbetreuunggsengpässen oder kurzfristigen, coronabedingten Betretungsverboten ergeben. Diese sind im Einzelfall und ohne schuldhaftes Zögern umgehend nach Beendigung des jeweiligen Ausbildungsabschnittes den zuständigen Ansprechpartner*innen im Landesprüfungsamt durch geeignete Atteste nachzuweisen.
Die bestehende Regelungen zu den Höchstfehlzeiten, den Auslandsaufenthalten oder etwaigen Quarantänezeiten bleiben bestehen.
Aufruf zur Unterstützung der Patientenversorgung
Unterstützung der Patientenversorgung durch Studierende der Medizin (pdf)
Alle Informationen hierzu finden Sie auf OpenOLAT.
Zweigbibliothek Medizin der CAU Kiel
Informationen der Zeigbibliothek Medizin der CAU Kiel entnehmen Sie bitte der Homepage der Zweigstelle.
Staatsexamina
Merkblatt des Landesprüfungsamtes zur Coronakrise, Stand 11.02.21 [Enthält neue Informationen zur M2 und M3 Prüfung.]
Merkblatt des Landesprüfungsamtes zur Coronakrise, Stand 27.01.21
Merkblatt des Landesprüdungsamtes zur Coronakrise, Stand 20.11.20
Famulaturen und Krankenpflegedienst
Merkblatt des Landesprüfungsamtes zum Krankenpflegedienst, Stand 28.01.21
Merkblatt des Landesprüfungsamtes zur Coronakrise, Stand 27.01.21
Informationen des Landesprüfungsamtes zu Famulaturen, Stand 12.06.20
Merkblatt des Landesprüfungsamtes zum Krankenpflegedienst und der M1-Anmeldung, Stand 16.07.20
Physikum Medizin (M1)
Die Prüfungen werden gemäß der Vorgaben durch Land und Universität durchgeführt. Bitte erscheinen Sie pünktlich am Prüfungsort und beachten die Hygieneempfehlungen sowie den Sicherheitsabstand untereinander.
Bitte kontaktieren Sie bei Rücktritt Frau Heim vom Landesprüfungsamt.
Physikum Zahnmedizin
Die Prüfungen werden gemäß der Vorgaben durch Land und Universität durchgeführt. Bitte erscheinen Sie pünktlich am Prüfungsort und beachten die Hygieneempfehlungen sowie den Sicherheitsabstand untereinander.
Aktuelle Information zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes
Nach erneuter interner Bewertung kann der Masernschutz auch durch den Nachweis einer zweifachen Masernschutzimpfung nachgewiesen werden. Ein entsprechendes Formular zum Nachweis finden Sie hier. (Stand: 13.03.2020)